Übersicht zu Vorschriften für Hubladebühnen
Diese Listung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
 
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 
Die Sicherheitsanforderungen aus der Maschinenrichtlinie wurden speziell für Ladebordwände / Hubladebühnen durch die Arbeitsgruppe 4 des Technical Committe CEN/TC98 – unter dem Mandat der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelsvereinigung – analysiert und fixiert in den folgenden Normen nach C-Typ.
 
EN 1756-1:2021 + A1:2008 Hubladebühnen für Güter 
EN 1756-2:2004 + A1:2009 Hubladebühnen für Personen 
 Für Maschinen, die nach diesen Normen entwickelt und gebaut wurden, haben die Anforderungen der C-Typ Normen Vorrang. Diese Normen haben den Status von nationalen Normen für CEN Mitgliedsstaaten (EU + z.B. Norwegen und Schweiz). 
 Für das CE-Label ist ein Hersteller Typ-Test erforderlich. 
 
EMV-Richtlinie 2014/30/EG 
 Um sicher zu stellen, dass elektrisches oder elektronisches Equipment keine elektromagnetische Störung bekommen oder Störung verursacht, sind die Anforderungen in 2014/30/EC zu erfüllen. 
 
REACH-Richtlinie 1907/2006/EG 
 Die Menge von gefährlicher Chemikalien muss innerhalb der Grenzwerte der REACH Richtlinie liegen (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). 
 
RoHS-Richtlinie 2011 / 657EG 
 Elektrische und elektronische Komponenten müssen unter Berücksichtigung der RoHS Verordnung hergestellt sein (Restrictions of Use of Hazardous Substances, wie z.B. Blei, Cadmium, Chrom VI und Quecksilber). 
 
Regelung ECE-R55 Mechanische Kupplungen 
 In Hubladebühnen integrierte mechanische Kupplungen müssen dieser Regelung entsprechen. E-Label können von Organisationen ausgestellt werden, die zu ECE-Behörden gehören. 
 
Regelung ECE-R58 Rückseitiger Unterfahrschutz 
 In Hubladebühnen integrierte Unterfahrschütze müssen dieser Regelung entsprechen. E-Label können von Organisationen ausgestellt werden, die zu ECE-Behörden gehören. 
 
Verordnung ECE 130/2012 Einstieg ins Fahrzeug und Manövriereigenschaften 
 Diese Verordnung muss für Aufbauten berücksichtigt werden, wenn Einrichtungen zum Zugang des Aufbau-Bodens (z.B. Stufen) ein integrierter Teil der Hubladebühne sind. 
 
EN 12642 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen 
 Da die Plattform der Hubladebühne ein Teil der Ladungssicherung des Fahrzeugs sein kann, ist es für den Aufbauhersteller hilfreich, wenn ein Zertifikat für die max. Nutzlast mitgeliefert wird für eine Plattform, die entweder nur über das Hubwerk oder auch zusätzlich über den Aufbau fixiert wird. 
 
Nationale Regelungen zur Sicherheit im Straßenverkehr 
 Spezielle nationale Vorschriften (z.B. Sichtbarkeit der Plattform) des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen wird, sind entsprechend zu berücksichtigen. 
 
PIEK – Beschränkung der Lautstärke von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen 
 Die ursprünglich niederländische Norm für Geräuschemission während des Be- und Entladens im Lieferverkehr wird zwischenzeitlich auch in anderen Ländern angewendet. Siehe hierzu www.piek-international.com 
 
ATEX Richtlinie 2014/34/EG 
 Wenn Hubladebühnen in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden (z.B. an ADR zertifizierten Fahrzeugen), dann müssen die Anforderungen der ATEX Verordnung eingehalten werden. 
 
Inspektionen nach Inbetriebnahme 
 Inspektionen nach der Inbetriebnahme sind national geregelt (z.B. BGG 945 in Deutschland). Die Daten der Inspektion und auch Berichte zu wesentlichen Reparaturen müssen in einen vom Hersteller mitgelieferten Handbuch dokumentiert werden. 
 
 
                               
                        