Mechanische Fahrzeug-Schnittstelle

Mechanische Anbindung an das Fahrzeug
Im Allgemeinen empfehlen Hersteller von Hubladebühnen die Verschraubung der Hubladebühne am Lkw-Chassis und die Verschraubung oder das Klemmen zum I-Profil des Sattelaufliegers.
Säulenhebebühnen sind in der Regel am Heckportal des Aufbaus verschraubt und als solches ist die mechanische Schnittstelle vielmehr Lieferumfang des Aufbauherstellers als des Fahrgestell- oder Sattelauflieger-Herstellers.
Empfehlungen für die Anzahl und Größe der Schrauben, die Festigkeitsklasse und das Anzugsdrehmoment, sind in der Montageanleitung des Herstellers für die entsprechende Hubladebühne angegeben. Der Fahrgestellhersteller kann auch Empfehlungen haben – insbesondere für die Mindestanforderungen an die Festigkeit von Schrauben, die bei der Verbindung mit ihrem Fahrgestell verwendet werden.
Die Schraubengröße und Festigkeitsklasse sind Mindestanforderungen. Die Festigkeitsklasse basiert auf Empfehlungen der ISO 3506.
Für die Bauteile der Hubladebühne sind die Sicherheitskoeffizienten basierend auf der Materialstreckgrenze wie folgt:

  • eine Hubladebühne, auf deren Plattform sich eine Personen befinden darf, sollte einen Sicherheitskoeffizienten von mindestens 2,1 haben;
  • eine Hubladebühne, auf deren Plattform sich keine Personen befinden darf, sollte einen Sicherheitskoeffizienten von mindestens 1,75 haben;


Oberflächenbehandlung
Da Hubladebühnen vorwiegend aus Stahl gefertigt sind, sind diese Komponenten mittels verschiedener Oberflächenbehandlungen gegen Korrosion geschützt.
Beispiele dafür sind:

  • Pulverlackierung
  • KTL-Lackierung
  • Verzinkung
  • Grundierung
  • Spritzverzinkung

Der Fahrgestellhersteller kann Spezifikationen für die Oberflächenbehandlung der Anbindungsteile fordern.
 

Montage
Die Montage der Hubladebühne sollte von qualifiziertem und geschultem Personal durchgeführt werden. Die verschiedenen Aspekte der mechanischen Montage, der hydraulischen und elektrischen Verbindungen erfordern verschiedene Fachkenntnisse und es ist in der Verantwortung des Montagebetriebes sicherzustellen, dass der Monteur die erforderlichen Schulungen hat, diese Tätigkeiten so auszuführen, dass die Montage sicher ausgeführt wird.
Die Herstelleranleitungen und die relevanten Paragraphen der EN 1756-1 „Plattformlifte für die Anbringung an Radfahrzeugen – Sicherheitsanforderungen“ sollten jederzeit eingehalten werden.
 

Prüfung
Die Prüfung und Überprüfung nach der Montage muss gemäß der Montageanleitung des Herstellers erfolgen (siehe EN 1756 Anhang H).
 

Kennzeichnung und Aufkleber
Die vom Hersteller mitgelieferten Aufkleber, sind wie in der Montageanleitung beschrieben zu verwenden. Kennzeichnungen sind für Bereiche vorzusehen wie

  • Bedienung von Steuerungen
  • Warnung vor Bereichen mit Scher- oder Quetschrisiken
  • Lastdiagramm der Hubladebühne
  • Warnhinweise aufgrund nationaler Vorschriften
  • Warnflaggen installiert auf der Rückseite der Plattform

Bereiche auf der Plattform, auf denen der Bediener nicht stehen darf oder die er nicht begehen darf, müssen eindeutig gekennzeichnet werden.
Optische Warnmarkierungen müssen der EN 61310-1 entsprechen.
Die korrekte Größe und Farbe nach europäischer oder nationaler Vorschrift, sind zur Verfügung zu stellen.
Ein Fabrikschild ist vom Hersteller fest an der Hubladebühne anzubringen. Es muss dauerhaft beschriftet und lesbar sein und zumindest folgende Informationen beinhalten:

  • Firmenname und vollständige Adresse des Herstellers und, falls erforderlich, seines Bevollmächtigten;
  • Modelltyp;
  • Bezeichnung der Maschine;
  • Serien- oder Herstellnummer des Herstellers und Jahr, in dem die Herstellung des Gerätes beendet wurde;
  • Nennlast.